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Die Abgabefrist der Bachelorarbeit

Das A und O einer erfolgreichen Bachelorarbeit ist vorausschauendes Zeitmanagement. Allerdings gibt es Ereignisse, die sich jeder Zeitplanung entziehen und die nicht vorhersehbar sind. Wenn die Zeit knapp wird und die Abgabe bedrohlich näher rückt, gibt es aber noch einige Optionen, die Studierende kennen sollten und ausschöpfen können. Und das lieber früher als später.

Fristverlängerung der Bachelorarbeit

Generell kann eine Verlängerung beantragt werden, wenn man krank war, die Arbeit sich verzögert, weil irgendwas nicht funktioniert oder aus „anderen Gründen“. Welche Gründe eine Universität akzeptiert, steht in der Prüfungsordnung. An den meisten Hochschulen und Universitäten gilt, dass die Verlängerung maximal die Hälfte der Bearbeitungszeit betragen darf.

Da eine Bachelorarbeit im Allgemeinen auf drei Monate angelegt ist, kann sie um maximal 1,5 Monate verlängert werden. Einige Hochschulen verlangen zudem, dass diese Anträge bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Abgabefrist abgegeben werden müssen.

Krankheit und Bachelorarbeit

Stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen eine Fristverlängerung erwirkt werden kann. Einige Studienordnungen verweisen auf sogenannte „gute Gründe“. Als guter Grund wird zumeist anerkannt, wenn die Studierenden krank sind und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können.

Teilen Sie der Uni frühestmöglich mit, dass Sie eine Verlängerung der Abgabefrist anstreben. Viele Hochschulen bieten vorgefertigte Formulare an, mit denen Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist stellen können. Reichen Sie diesen zusammen mit Ihrem Attest ein.

Als erstes sollte jedoch die Betreuungsperson informiert werden. Erkundigen Sie sich beim Prüfungsamt nach den Abläufen an Ihrer Hochschule.

Familiäre Belastungen

Darüber hinaus lohnt es sich zu prüfen, ob Sie einen einen Härtefallantrag stellen können. Er greift dort, wo Studierende so stark familiär eingebunden sind, dass sie vorgesehene Studienleistungen nicht erbringen können.

Die Gründe für außergewöhnliche familiäre Belastungen sind vielfältig. Dazu gehören eventuell Schließzeiten der Kita, eine Erkrankung des Kindes oder Schwangerschaftsbeschwerden. Außerdem kann die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt werden.

Probleme mit den Daten

Eine unvorhersehbare Härtefallsituation kann aber auch eintreten, wenn dringend notwendige Daten nicht vorhanden oder zugänglich sind, sich die Material- oder Literaturbeschaffung als außerordentlich schwierig und zeitaufwendig gestaltet oder auch, wenn sich die Rahmenbedingungen des eigenen Themas plötzlich ändern.

Ein anderer Grund können Expertengespräche sein, die nicht in der kurzen Zeit terminiert werden konnten. Erforderlich ist eine detaillierte Beschreibung des Problems. Eine „schwierige empirische Untersuchungssituation“ reicht als Begründung nicht aus.

Auch Formulierungen wie „Schwierigkeiten, einen Stoff zu durchdringen“ oder „zeitliche Fehleinschätzungen hinsichtlich der Schreibphase“ sind keine Argumente, mit denen die Abgabe der Arbeit verschoben werden kann. Nicht akzeptiert werden außerdem Auslandsaufenthalte, Praktika oder Erwerbsarbeit während der Abschlussarbeit, da auch dies als vermeidbares oder vorhersehbares Risiko betrachtet wird.

Sobald sich abzeichnet, dass Sie eine Abschlussarbeit nicht in der vorgegebenen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen.

Anträge auf Nachteilsausgleich müssen immer gut und nachvollziehbar begründet sein. Schildern Sie konkret, warum Sie die Leistung nicht in der vorgesehenen Frist oder Form erbringen können und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein, zum Beispiel Atteste, Auskunft der Kita über die Schließzeiten, Geburtsurkunde. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Denken Sie bei der Formulierung Ihres Antrags daran, dass der Erstbetreuer diese Umstände im Rahmen einer Stellungnahme bestätigen und den Antrag befürworten muss. Nehmen Sie also zuerst Kontakt mit Ihrer Betreuungsperson auf. Sie kennt die Abläufe und kann möglicherweise wertvolle Tipps zur Argumentation liefern.

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