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Bachelorarbeit/ Masterarbeit wegen Corona später abgeben

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Was vor Kurzem nur in Ausnahmefällen möglich war, erscheint in Zeiten der Corona-Epidemie problemlos möglich. Die Abgabefrist von Bachelorarbeiten und Masterarbeiten verlängert sich für viele Studierende automatisch.

Studierende, die ihre Abschlussarbeit im März 2020 schon angemeldet haben, können davon ausgehen, dass ihr Abgabetermin verschoben wird.

Ohne Bibliothek keine Abschlussarbeit

Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, wurden viele Bibliotheken geschlossen und der Studienbetrieb liegt brach. Da die Studierenden zum Abfassen der Abschlussarbeiten auf die Nutzung der Bibliotheken zwingend angewiesen sind, wurden die Abgabefristen für Abschlussarbeiten verlängert. Wie lange dies genau ist, hängt von Hochschule und Bundesland ab.

Bei einigen gilt die Verlängerung bis zur Wiederaufnahme des regulären Studienbetriebes, andere verlängern die Frist pauschal um fünf Wochen – vorerst.

Dies muss nicht extra beantragt werden; das Studienbüro rechnet die Verlängerung automatisch mit ein. Auch lohnt es sich zu prüfen, ob bei Rücktritt von einer Abschlussarbeit der abgebrochene Versuch zählt.

Corona und die Härtefallregelung

Wer dennoch glaubt, dass die Fristverlängerung nicht ausreichen wird, sollte prüfen, ob ein Härtefallantrag gestellt werden kann. Es gibt keine abgeschlossene Liste von Härtefällen oder eine Tabelle, an der sich ablesen ließe, wie viele Semester bei einem bestimmten Härtefall „gutgeschrieben“ werden.

Vielmehr können alle Situationen Härtefälle begründen, die gezwungenermaßen zu einem längeren Studium führen. Dies vereinfacht und erschwert die Beantragung zugleich. Dass die Umstände um die Corona-Epidemie außergewöhnlich sind, wird niemand bestreiten. Dennoch sollten Sie Ihren Härtefall nachvollziehbar erläutern.

Hochschulinterne organisatorische Gründe

Als hochschulinterner und organisatorischer Härtefall kann gelten, wenn zum Beispiel die Betreuungsperson krank war oder kein Termin vergeben wurde. Besonders hart trifft es auch diejenigen, die eine Prüfung machen müssen, die nur alle zwei Semester angeboten wird.

Dann begründet diese mangelnde Organisation der Hochschule möglicherweise einen Härtefall, da die Verzögerung des Studiums bzw. des Abschlusses nicht von den Studierenden verursacht wurde.

Studentische Mitarbeit in Gremien

Auch die Mitarbeit in studentischen Gremien steht unter dem besonderen Schutz mancher Hochschulgesetze.

Waren Sie während der Corona-Epidemie in der studentischen Selbstverwaltung (Fachschaften, AStA, Wohnheimrat etc.) oder in der akademischen Selbstverwaltung (Prüfungsausschuss, Kommission für Lehre und Studium, Institutsrat, Akademischer Senat etc.) aktiv?

Folglich können diese Aktivitäten einen Härtefall begründen, der zu einer Verlängerung der Frist führt.

Praktische Arbeit in einem Unternehmen

Viele Studierende bearbeiten in ihrer Abschlussarbeit ein Thema, das eng an eine Unternehmen gebunden ist. Sie haben ihre Forschungsfrage zum Beispiel eng an eine Firma geknüpft. In kaum einem Unternehmen läuft das Alltagsgeschäft während der Corona-Epidemie jedoch wie gewohnt weiter.

Viele Mitarbeiter sind im Homeoffice und die Betreuung der Abschlussarbeit hat in den wenigsten Fällen Priorität. Daten sind nicht wie erwartet verfügbar, Interviewpartner nicht greifbar, Materialien können nicht geliefert werden und das Labor ist geschlossen.

Ein Formular für einen Härtefallantrag gibt es meist nicht, deshalb reicht ein formloser Antrag. Darin sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • vollständige Adresse, E-Mail-Adresse, Matrikelnummer und Geburtsdatum, Studiengang und Fachsemesterzahl nennen,
  • darlegen, was Sie beantragen,
  • nachvollziehbar, aber knapp begründen, warum es zu dieser Situation gekommen ist
  • und im Falle einer Fristverlängerung erläutern, für welchen Zeitraum Sie eine Fristverlängerung benötigen.

Und vergessen Sie nicht, den Antrag von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnen zu lassen.

Möglicherweise hat sie auch einige Tipps parat, wie Sie den Antrag formulieren, welche Argumente Sie nennen und wie lange Sie eine Frist verschieben können. Es empfiehlt sich, an dieser Stelle gemeinsam mit dem Ansprechpartner zu agieren, schließlich wollen Sie Ihre Abschlussarbeit zu einem erfolgreichen Ende bringen.

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