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Der Ablehnungsbescheid flattert ins Haus – was nun?

Sie haben die Schule mit dem Abitur beendet und möchten nun studieren? Oder Sie sind bereits eine Weile lang berufstätig, möchten nun aber mit einem Studium den nächsten Schritt auf der Karriereleiter gehen? Sie haben sich bereits für Ihren Traumstudiengang an Ihrer präferierten Hochschule beworben? Doch dann passiert, was nicht hätte passieren sollen: Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid. Sie fragen sich, was Sie nun tun sollen? Wir verraten es Ihnen.

Gründe für einen Ablehnungsbescheid

Ein Ablehnungsbescheid ist bitter und kann aus zwei Gründen erfolgen. Zum einen aus Kapazitätsgründen. In manchen Studiengängen wird nämlich nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Um einen davon zu ergattern, zählen die Durchschnittsnote des Abiturs, die Wartezeit und unter Umständen auch noch andere Auswahlkriterien. Eine Ablehnung kann aber auch aus formalen Gründen erfolgen. Formale Gründe sind zum Beispiel, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden.

Die Alternativen

Ein Ablehnungsbescheid für den Traumstudiengang ist nicht schön, aber auch kein Weltuntergang. Verzweifeln Sie nicht, sondern verdauen Sie die Sache und richten Sie Ihre Krone! Denn es gibt viele spannende Dinge, die Sie nach einem Ablehnungsbescheid tun können.

Bewerben Sie sich an einer anderen Uni!

Auch andere Universitäten bieten tolle Studiengänge an. Politik, BWL, Geoökologie und Physik werden nicht nur an einer deutschen Uni gelehrt. Erhöhen Sie Ihre Chancen, indem Sie sich für mehrere Studiengänge an verschiedenen Hochschulen bewerben! Auch wenn das bedeuten sollte, die Heimat zum Studieren verlassen zu müssen oder nicht in der Lieblingsstadt studieren zu können.

Sammeln Sie praktische Erfahrungen!

Wenn es mit dem Lieblingsstudium noch nichts wird, sollten Sie nicht bloß herumsitzen, sondern in der Zeit, die Ihnen nun zur Verfügung steht, etwas Sinnvolles machen. Und was ist sinnvoller als in dem Bereich, in dem auch Ihr Traumstudium angesiedelt ist und in dem Sie später einmal arbeiten wollen, praktische Erfahrungen zu sammeln? Dafür bietet es sich an, entweder nach einem entsprechenden Job Ausschau zu halten oder Praktika zu absolvieren.

Erweitern Sie Ihren Horizont! Gehen Sie auf Abenteuerreise!

Nutzen Sie die Zeit, etwas von der Welt zu sehen und vielleicht auch Sprachen zu lernen. Viele Arbeitgeber sehen es nicht nur gern, wenn ihre zukünftigen Arbeitnehmer praktische Erfahrungen gesammelt haben, sondern auch, wenn diese im Ausland unterwegs waren. Nutzen Sie diese einmalige Chance, um die Welt kennenzulernen!

Üben Sie sich in Geduld!

Ist der Ablehnungsbescheid da, heißt das noch nicht, dass dies das Ende vom Lied ist. Die Wahrscheinlichkeit, zum Traumstudium zugelassen zu werden, ist zwar gesunken, doch es besteht noch Hoffnung. Denn wurden Sie aus Kapazitätsgründen abgelehnt, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil. Das Nachrückverfahren wird dann eingeleitet, wenn Bewerber und Bewerberinnen, die eigentlich einen Studienplatz erhalten haben, diesen nicht wahrnehmen.

Versuchen Sie es erneut!

Manche Studiengänge beginnen zum Wintersemester. Andere zum Sommersemester. Und wieder andere beginnen sowohl im Winter- als auch im Sommersemester. Wenn Sie also einmal für Ihren präferierten Studiengang angelehnt worden sein sollen, können und sollten Sie es zur nächstmöglichen Bewerbungsfrist noch einmal versuchen. Denn denken Sie daran: Einmal ist keinmal! 

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