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Die Zielstellung des Studiengangs der Rechtswissenschaft bildet die wissenschaftliche Vertiefung mit den wesentlichsten Bereichen des Zivilrechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts sowie mit einem Kernbereich bei Integration globaler, insbesondere jedoch europarechtlicher sowie verfahrensrechtlicher Zusammenhänge. Basisfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung und Allgemeine Staatslehre sind zielorientiert zu integrieren. Damit soll die Grundlage gebildet werden für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendar) und für die spätere juristische Tätigkeit. Das Erreichen dieser Zielstellung setzt umfangreiche Kenntnisse im bestehenden Recht in Verbindung mit geschichtlichen, ökonomischen, politischen und rechtsphilosophischen Zusammenhängen voraus. Diese Fähigkeiten werden vorrangig in aufeinander aufbauenden Vorlesungen in den drei Hauptfächern der Rechtswissenschaft (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) transformiert. In entsprechenden Seminaren wird im Anschluss die Kompetenz erlangt und ausgebildet, die erworbenen Rechtskenntnisse auf relevante Sachbezüge (Fälle) umzusetzen. Dies geschieht in Schriftform als Erstellung von Klausuren und Hausarbeiten.

Um Anerkennung zu erzielen, sollten sehr gute wissenschaftliche Leistungen vorgelegt werden. Aufgrund des komplexen Umfangs der zu erstellenden Leistungen während des Studienganges nehmen viele Studierende die Hilfestellung eines Ghostwriters oder Lektors in Anspruch. Außerdem können auch separate Leistungen durch Textredaktion oder Lektorat einer abgeschlossenen Arbeit zur signifikanten Qualitätsverbesserung der Leistung beitragen.

Das Zivilrecht als Privatrecht, dessen Kerninhalt das Bürgerliche Recht bildet, bestimmt die rechtlichen Beziehungen von Personen untereinander in Form des Vertrags-, Schadensersatz-, Familien- sowie Erb- und Arbeitsrechts. Das Öffentliche Recht beinhaltet hingegen das den Staat als Hoheitsträger tangierende Recht und befasst sich vorrangig mit der Beziehung zwischen Staat und Bürger (Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht). Das Strafrecht beschäftigt sich mit der Herausbildung und der Umsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Zu den Hauptfächern gehört weiterhin das jeweilige Prozessrecht, das die Verfahrensabläufe vor den Zivil- und Strafgerichten sowie den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten kennzeichnet.

Die drei großen Hauptfächer differenzieren sich in vielfältige Einzelrechtsbereiche, die im Rahmen des Studiums nicht die gleiche Gewichtung aufweisen. Man unterscheidet darum die einzelnen Fächer in Pflicht-, Basis- und Schwerpunktsektoren. Die Pflichtfächer beinhalten die Hauptinhalte des Rechts, die jeder Jurist beherrschen muss. Die Basisfächer beinhalten die historischen, philosophischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Rechts wie beispielsweise Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und -soziologie, juristische Verfahrenslehre, Rechtsvergleichung und Allgemeine Staatslehre und sollen ein tiefgründiges Rechtsverständnis und dessen Anwendung fördern.

Die Schwerpunktfächer bestehen aus unterschiedlichen juristischen Spezialgebieten, die in Gruppen kategorisiert und beispielsweise wirtschaftsrechtliche, strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Bezüge aufweisen. Sie sollen zur Erweiterung, Vertiefung und Ergänzung der erworbenen Kenntnisse in den mit ihnen verbundenen Pflichtfächern führen. Der Studiengang in einem Schwerpunktsektor beginnt nach der Zwischenprüfung, wobei die Auswahl entsprechend persönlicher Intentionen und den perspektivischen Berufswünschen der Studierenden erfolgen sollte.

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