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Flüchtlinge an Hochschulen: Programme und Maßnahmen

Für Flüchtlinge gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die ihnen den Zugang zu deutschen Hochschulen erleichtern sollen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst bietet eine Reihe von Möglichkeiten an. Dabei kooperiert er mit Hochschulen und Partnerorganisationen.

Die Maßnahmen sollen helfen, ein bereits begonnenes Studium fortführen zu können oder von einer Hochschulberechtigung Gebrauch zu machen. Mit den Mitteln des BMBF wird Flüchtlingen künftig mit drei Bausteinen geholfen:

Zuerst geht es darum, die Kompetenzen und Qualifikationen zu erkennen. Dann wird eine fachliche und sprachliche Vorbereitung angeboten, um die Studierfähigkeit zu gewährleisten. Schließlich wird die Integration an den Hochschulen unterstützt. Solche Studienkollegs und vergleichbare Einrichtungen haben die Aufgabe, Flüchtlinge auf das Studium an einer deutschen Hochschule vorzubereiten. Die Teilnehmer/innen erwerben sich neben den nötigen Sprachkenntnissen Grundkenntnisse in dem Fach, das sie studieren wollen, individuelle Lernstrategien und Sozialkompetenzen. Der Bund wird in den kommenden vier Jahren in allen Bundesländern 2400 zusätzliche Plätze an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen finanzieren.

Im Rahmen der Umsetzung des ersten Bausteins werden die Hochschulzulassungsverfahren beschleunigt, die Studierfähigkeit ermittelt und die Sprachkompetenz eingestuft. Die Studierfähigkeit und die Sprachkenntnisse werden anhand spezieller Testverfahren ermittelt. Sowohl für diese Tests als auch für die erforderlichen Sprachkurse in Deutsch und Englisch übernimmt der Bund die Kosten.

Im Rahmen des Bausteins 3 wird das Förderprogramm „Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge“ angeboten. Hier engagieren sich Studenten/innen für Flüchtlinge, etwa in Form von Sprachkursen, die vor allem gerne von Lehramtsstudenten/innen erteilt werden. Kommilitonen/innen helfen aber auch mit großen Engagement und in vielen anderen Bereichen, wenn es darum geht, Flüchtlingen Orientierung zu geben und Barrieren zu überwinden.

Neben Sprachkursen werden in Welcome – Projekten außerdem Foren für einen interkulturellen Austausch angeboten. Außerdem gibt es u.a. Studentencafés, Campusführungen und Tutoren/innensysteme, die oft sogar die Tutoren/innen oft sogar die jeweilige Landessprache sprechen. Jura – Studierende erteilen kostenlose Rechtsberatungen und begleiten Flüchtlinge auf Behördengängen. An anderen Universitäten werden Übersetzungen und interkulturelle Schulungen unterstützt. In unmittelbarer Nähe zu den Flüchtlingsunterkünften werden in Berlin von Studierenden Beratungsstellen für studierfähige Flüchtlinge angeboten, zum Teil in Arabisch. Wieder andere Initiativen geben die Möglichkeit, die Einrichtungen der Hochschule und den Universitätsalltag kennenzulernen. In den kommenden vier Jahren werden 100 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung gestellt, die in die Integration von Flüchtlingen an Hochschulen fließen.

Bereits nach 15 Monaten können Studierende, die Flüchtlinge sind, Leistungen nach dem BaföG beantragen. Bis zum 1. Januar 2016 betrug die Wartezeit für diese Form der Ausbildungshilfe vier Jahre. Der BaföG – Höchstsatz beträgt monatlich 670 Euro.

Da viele Ausweise etwa in den Wirren des Krieges, der in den jeweiligen Ländern tobt, verloren gingen, können die an einem Studium Interessierten die erforderlichen Nachweise oft nicht vorlegen. Oftmals konnten Ausbildungsabschnitte eines bereits begonnenen Studiums  nicht beendet werden. Deshalb wurde die Möglichkeit geschaffen, das Studium bereits zu beginnen, auch wenn die entsprechenden Ausbildungsnachweise noch fehlen.

Die Kultusministerkonferenz hat ein dreistufiges Verfahren vorgelegt, mit dessen Hilfe die Eignung solcher Bewerber/innen überprüft werden kann. In diesem Verfahren wird zuerst der Aufenthaltsstatus der Antragstellenden geprüft. Dann kann der Bewerber/die Bewerberin die eigene Bildungsbiographie offenlegen. Diese wird auf ihre Plausibilität hin überprüft. Sollte ein Abiturzeugnis nicht mehr vorhanden sein, dann genügt es, eine beglaubigte Kopie mit einen indirekten Nachweis vorzulegen. In Zweifelsfällen können Tests zur Überprüfung der vorhandenen Kompetenzen eingesetzt werden. Haben Flüchtlinge eine direkte Hochschulzulassung, finanziert der DAA aus Mitteln des Bundesministeriums ergänzende Sprachkurse an den Hochschulen. Die Website „Informationen für Flüchtlinge – Studieren und Leben in Deutschland“ gibt in verschiedenen Sprachen Auskunft über die Möglichkeiten für Flüchtlinge, in Deutschland ein Studium aufzunehmen

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