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Wer sich eines Ghostwriters bedient, muss sich natürlich neben der Vorteile auch der Nachteile bewusst sein. Das sind im Wesentlichen zwei: die fremde Urheberschaft mit allen möglichen Konsequenzen und unter bestimmten Umständen das Auftreten von rechtliche Folgen beim akademischen Ghostwriting. Gerade wenn man das erste Mal einen Ghostwriter beauftragt, ist es nicht immer einfach, diesem zu vertrauen. Daher ist die sorgfältige Auswahl des Anbieters und auch eine rechtzeitige Beauftragung ein wichtiges Kriterium. Überall locken billige Angebote, die in kürzester Zeit das Unmögliche versprechen. Qualität hat auch beim Ghostwriting ihren Preis und auch versierte Autoren brauchen eine gewisse Zeit, um qualitativ hochwertige Arbeiten abzuliefern.

Nicht jeder Ghostwriter ist auch wirklich qualifiziert. Kostengünstige Angebote bedeuten letztlich häufig, dass Texte aus bereits vorhandenen Werken zusammen kopiert werden. Hier läuft der Auftraggeber Gefahr, einen Text, der aus Plagiaten zusammengesetzt wurde, zu erwerben. Des Weiteren muss man sich bewusst sein, wenn man die Dienste eines Ghostwriters in Anspruch nimmt, geschrieben hat den Text eine andere Person. Man ist also nicht Urheber des Werkes, sondern offizieller Autor. Kaum kein professioneller Ghostwriter würde seine Urheberschaft offiziell geltend machen und sich so seiner Einnahmequelle berauben. Doch es gibt Einzelfälle, in denen genau dies geschehen ist. Die Beauftragung über eine entsprechende Agentur gibt bei all diesen Aspekten größtmögliche Sicherheit. Die Autoren verpflichten sich gegenüber der Agentur vertraglich zum Stillschweigen und dazu, ihre Urheberschaft nicht geltend zu machen. Da die Autoren in der Regel keinen direkten Kontakt mit den Kunden haben, bleibt die Anonymität für beide gewahrte. Zudem vermitteln erfolgreiche Ghostwriter-Agenturen nur solche Autoren, deren Qualifikation sie geprüft haben und unterziehen die Texte immer einer Plagiatsprüfung.

Ghostwriting ist keine strafbare Handlung weder für den Auftraggeber noch für den Schreiber. Speziell beim akademischen Ghostwriting wird aber seit einigen Jahren der Ruf nach restriktiven gesetzlichen Maßnahmen laut, insbesondere nach der Affäre um die Promotion Karl Theodor zu Guttenbergs hat die Diskussion Fahrt aufgenommen. Bei akademische Arbeiten, die gleichzeitig als Prüfungsleistungen gelten, Abschlussarbeiten für Bachelor, Master, Diplom und Promotionen, ist in der Regel von den Kandidaten die schriftliche Versicherung abzugeben, die Arbeit selbst verfasst zu haben. Damit ist klar definiert, dass eine andere Urheberschaft nicht zulässig ist und die Arbeit, wenn dieses nach gewiesen werden sollte, als ungültig bzw. nicht ausreichend gewertet wird. Das gilt im übrigen nicht, wenn der beauftragte Text nur als Orientierungshilfe gedacht war.

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