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Das Studium mit Kind bedeutet eine Mehrbelastung, für die die Universitäten verschiedene Formen von Unterstützung anbieten: Wichtig sind die Fragen der Kinderbetreuung, einer Möglichkeit der Beurlaubung von der Universität und Tipps für das Zeitmanagement, insbesondere für die Prüfungsphasen.

Angeboten wird außerdem eine psychologische Betreuung, damit die jeweiligen Mütter und Väter die Gelegenheit haben, sich in Zeiten des Stresses auch einmal vertrauensvoll auszusprechen.

Finanzielle Unterstützung   

Ein großes Problem dürfte für die meisten Studenten/innen mit Kind die finanzielle Situation sein. Studenten/innen haben in der Regel ohnehin nicht viel Geld und müssen jetzt noch für die Kosten aufkommen, die ein Kind mit sich bringt. Deshalb ist es wichtig, Informationen zur finanziellen Unterstützung dieser jungen Eltern zu geben:

Beim Elterngeld werden bis zu 67 Prozent des Einkommens gezahlt. Die Empfänger/innen dürften nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, was bei Studenten/innen in der Regel ohnehin nicht der Fall sein dürfte. Wer kein eigenes Einkommen hat, weil er bisher noch keinen Job hatte, bekommt auf jeden Fall 300 Euro im Monat. Das Elterngeld gibt es für zwölf Monate. Nehmen beide Elternteile Erziehungsurlaub, dann kann es um zwei Monate verlängert werden. Einer der beiden Partner/innen muss jedoch mindestens zwei Monate Erziehungsurlaub nehmen. Dieser Zeitraum kann auch verdoppelt werden, dann wird allerdings monatlich nur die Hälfte des Erziehungsgeldes ausbezahlt.

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann außerdem Kindergeld beantragen. Es wird ausbezahlt, sobald das Kind geboren ist. Der Antrag sollte bei der Agentur für Arbeit oder beim öffentlichen Dienst gestellt werden, sobald das Kind geboren ist. Benötigt für diesen Antrag wird die Geburtsurkunde des Kindes. Aktuell werden für das erste Kind 184 Euro pro Monat gezahlt. Beim Kinderzuschlag werden bis zu 140 Euro im Monat gezahlt. Er kann dann beantragt werden, wenn die Eltern sich die Unterkunft nicht leisten können. Der Kinderzuschlag wird auf das Kindergeld angerechnet. Mutterschaftsgeld bekommt man ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Der Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden. Studenten/innen, die bei den Eltern mitversichert sind, bekommen kein Mutterschaftsgeld. Wird das Studium länger als drei Monate unterbrochen, wird kein BAföG mehr bezahlt. Deshalb muss die Beurlaubung wegen Schwangerschaft rechtzeitig gemeldet werden. Wird das Studium dann mit Kind wieder aufgenommen, kann ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Monat beantragt werden. Wer wegen eines Kindes pausieren und deshalb die Studiendauer verlängern muss, kann auch über die Förderungshöchstdauer hinaus Bafög erhalten. Auch Stiftungen geben finanzielle Leistungen, entscheiden diese finanzielle Zuwendung allerdings immer am Einzelfall.

Die Organisation des Studiums       

Nach der Geburt des Kindes gibt es zunächst einmal die Möglichkeit, sich für ein Semester beurlauben zu lassen. Pro Studium werden zwei Urlaubssemester im Falle einer Schwangerschaft gewährt. Ein Anspruch auf BAföG besteht in dieser Zeit nicht, allerdings gibt es hier auch Sonderregelungen. Hierzu gibt die entsprechende Beratungsstelle an der Universität Auskunft. Lernraumsemester bieten die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen und dennoch Leistungen zu erbringen. In der Regel stehen pro Studium zwei solche Lernraumsemester zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten, Familie und Studium miteinander zu vereinbaren, sind Teilzeitstudien und Fernstudiengänge.  

Rechtliche Erleichterungen bei der Prüfung      

Kann ein Praxissemester wegen des Kindes nicht an einem Stück absolviert werden, dann bieten die Universitäten hierzu Alternativen, die jedoch von Universität zu Universität variieren. Außerdem gibt es Möglichkeiten zur Verlängerung der Abschlussarbeit. Da Universitäten jedoch ihre eigenen Prüfungsordnungen haben, ist es am sinnvollsten, sich in dieser Angelegenheit vor Ort zu erkundigen. Auch in der Prüfungsphase sehen viele Prüfungsordnungen Sonderregelungen für Studenten/innen mit Kind vor. Als Zeitmanagement gibt es die Möglichkeiten von Listen, auf denen die zu erledigenden Dinge die auch nach Wichtigkeit geordnet werden können.

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