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Akademisches Ghostwriting: Fragen und Antworten

Ghostwriting ist der Fachbegriff für das Schreiben von Texten im Auftrag und gegen Honorar. Der Auftraggeber erwirbt alle Rechte am gelieferten Text und wird allein als Autor genannt, der „Ghostwriter“ scheint in der Regel nicht als Co-Autor auf. Besonders im Bereich akademisches Ghostwriting taucht hier oft die Frage auf: Ist das legal?

Schon aus der Antike sind zahlreiche Beispiele für Ghostwriting bekannt. Römische Kaiser wie Cäsar und Augustus, sogar berühmte Dichter wie Cicero nahmen diese Dienstleistung für ihre Reden und Pamphlets in Anspruch. Bis heute ist Ghostwriting in der Welt der Politik, Wirtschaft und Wissenschaft fest verankert. Ob Reden, Blogartikel oder Seminararbeiten: Täglich werden zehntausende Texte im Namen anderer geschrieben und publiziert. Doch speziell bei sogenanntem akademischem Ghostwriting – dem Schreiben von Texten für den Hochschulbereich – werden oft Zweifel in Bezug auf die Legalität beziehungsweise die Rechtsfolgen einer solchen Dienstleistung angemeldet. Wir haben in den folgenden Abschnitten die Fragen und Antworten zum wissenschaftlichen Ghostwriting übersichtlich zusammengefasst.

Auftragserteilung und rechtliche Grundlagen akademisches Ghostwriting

Der Auftrag für ein wissenschaftliches Ghostwriting wird in der Regel auf Basis eines Werkvertrags erteilt, der dem Zivilrecht unterliegt. Der Autor verpflichtet sich vertraglich zur Erstellung des gewünschten Textes gegen ein vorab vereinbartes Honorar. Der Leistungsumfang und das Honorar sind im Vertrag ausdrücklich beschrieben, ebenso der Liefertermin und die Zahlungsmodalitäten. Teil des Vertrags ist ein ausdrücklicher Verzicht des Autors auf sein Urheberrecht am gelieferten Text und einen Übertrag der Nutzungsrechte ohne Einschränkungen an den Auftraggeber. Falls der Auftrag über einen Drittanbieter, z. B. eine Ghostwriting-Agentur, oder auch über ein Internet-Kontaktformular bzw. E-Mail erfolgt, kann eine vertragliche Absicherung auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt werden.

Wissenschaftliches Ghostwriting: Ist es legal?

In Deutschland gibt es dazu eine eindeutige Rechtshaltung: Die Dienstleistung des wissenschaftlichen Ghostwritings gilt vor dem Gesetz – wie jede andere Form der Texter-Tätigkeit – als rechtlich abgesichert und legal. Es handelt sich um eine Textdienstleistung mit eindeutigen rechtlichen Grundlagen, wie den Verzicht der Nutzungsrechte zugunsten des Auftraggebers etc. Somit ist es dem Auftraggeber erlaubt, den Text unter seinem Namen zu veröffentlichen. Es wird im Gesetz kein Unterschied zwischen den verschiedenen Formen der Textdienstleistung gemacht. Diese Dienstleistung darf für das Schreiben wissenschaftlicher Exposés und Vorlagen für wissenschaftliche Arbeiten ebenso in Anspruch genommen werden wie für das Schreiben von akademischen Fachtexten, Aufsätzen und Fachbüchern.

Laut OLG Düsseldorf (Urteil vom 08.02.2011) ist das auftragsmäßige Erstellen von Hochschulabschlussarbeiten und Dissertationen eine sogenannte rechtlich missbilligte Tätigkeit, aber keine verbotene Handlung, ist also nicht unmittelbar strafbar. Der Ghostwriter ist demgemäß rechtlich relativ gut abgesichert, der Auftraggeber nicht in jedem Fall. Im universitären Bereich, also vonseiten der Studentenschaft, ist nämlich Vorsicht geboten, wie wir unten stehend weiter erläutern.

Akademisches Ghostwriting: Rechtsfragen und Grenzen

Zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Ghostwriter und Auftraggeber können gelegentlich zum Thema werden, z. B. wegen nicht oder ungenügend erbrachter Leistung gem. §§ 280 ff. BGB. Auch bezüglich der Urheber- bzw. Nutzungsrechte kann es trotz vertraglicher Vereinbarung zu Problemen kommen, und zwar im Fall einer Publikation des erstellten Textes. Der Autor verzichtet zwar vertraglich auf die Nutzungsrechte, doch sind die Urheberpersönlichkeitsrechte (§ 13 UrhG) nach deutschem Recht nicht davon berührt und können jederzeit vom Ghostwriter eingefordert werden. Es ist also für Auftraggeber meist sicherer, einen Ghostwriter über eine vertrauenswürdige Agentur zu buchen. Agenturen mit einem guten Ruf achten auf Diskretion und wählen ihre Autoren sorgfältig aus. In der Regel besteht zwischen Auftraggeber und Autor auch kein direkter Kontakt, sodass hier zusätzliche Sicherheit gegeben ist.

Laut Universitätsgesetz darf eine von einem Ghostwriter erstellte akademische Arbeit vom Auftraggeber nicht als die eigene eingereicht werden – in diesem Fall ist seitens der Universität mit rechtlichen Folgen zu rechnen. Denn der Student gibt ja eine eidesstattliche Erklärung ab, dass der eingereichte Text aus eigener Feder stammt. Dies ist gem. § 156 StGB nicht nur strafbar, sondern der Student muss gegebenen Falls eine Exmatrikulation oder ein Bußgeld verkraften. Die Rechtslage sieht also so aus, dass die Nutzung eines von einem Ghostwriter erstellten Textes als Muster bzw. Vorstudie für die eigene wissenschaftliche Arbeit legal ist, nicht jedoch das Einreichen des unveränderten Textes als eigene Arbeit.

Die Hilfestellung bei einer wissenschaftlichen Arbeit kann von einer Vorstudie durch einen Ghostwriter über Schreibseminare bis zu wissenschaftlichen Coachings reichen. Studenten können mittlerweile aus einem breiten Angebot an Dienstleistungen wählen, die ihnen helfen, eine gute Abschlussarbeit zu verfassen. Wissenschaftliches Ghostwriting als Dienstleistung ist also nicht strafbar und rechtlich gut abgesichert, solange gewisse Regeln von allen Beteiligten beachtet werden.

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