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Ghostwriting wird in Deutschland als eine Dienstleistung betrachtet und ist damit völlig legal.

Solange nicht die Rechte Dritter verletzt werden, spricht aus rechtlicher Sicht nichts gegen das Ghostwriting, auch nicht im akademischen Bereich. Unsere Ghostwriter treten mit der Zahlung des vereinbarten Honorars die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte der wissenschaftlichen Arbeit an den Kunden ab. Damit müssen Sie den Ghostwriter nicht namentlich erwähnen und agieren trotzdem völlig legal. Strafrechtliche Konsequenzen können sich bei Abschlussarbeiten ergeben, da eine nicht selbstständig verfasste Arbeit als eigene Leistung ausgegeben wird. Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten und Fakultäten unterscheiden sich bei der Handhabung dieser Problematik jedoch erheblich. Verlangt eine Universität nur eine schriftliche Versicherung der selbstständigen Arbeit, kann die falsche Angabe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können sich aber durchaus strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Dafür muss das Ghostwriting allerdings nachgewiesen werden, was ohne die Mithilfe des Ghostwriters nicht möglich ist.

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