Doktorarbeit in Jura schreiben
Die Promotion im Bereich der Rechtswissenschaften setzt die Erstellung einer Dissertationsschrift und die erfolgreiche Ablegung einer mündlichen Prüfung, des sog. Rigorums. voraus, in der nochmals auf die Dissertation eingegangen wird, aber auch juristische Allgemeinkenntnisse abgefragt werden. Dies ist unerfreulich, da auch andere Fächer dabei berücksichtigt werden. Früher war meist noch eine Disputation erforderlich, also ein öffentlicher Vortrag vor der Fakultät, in dem die jeweilige wissenschaftliche These begründet und gegenüber Einwendungen verteidigt werden musste. Nach Maßgabe einiger Promotionsordnungen wird auch heute noch die Disputation durchgeführt, wobei allerdings der Zuhörerkreis dieses Streitgespräches meist kleiner ist. Auch heute erfolgt noch eine Wie auch sonst, setzt die Promotion das Erlangen eines bestimmten Notendurchschnitts in den juristischen Staatsexamina voraus. In der Regel muss die Note „vollbefriedigend“ erreicht werden; ausnahmsweise kann auch dann, wenn die Note lediglich „befriedigend“ ist, unter bestimmten Voraussetzungen ein Promotionsvorhaben an einer deutschen Universität durchgeführt werden. Dabei muss man sich stets vergegenwärtigen, dass die Durchschnittsnote nach wie vor „ausreichend“ ist.
Der potentielle Doktorand muss zunächst ein Professor oder eine Professorin finden, die die Promotion wissenschaftlich betreuen will und er nach Vorlage der Dissertationsschrift das erforderliche Erstgutachten erstellt. Dabei sollte das Promotionsthema intensiv diskutiert und vorab in den zur Klärung anstehenden Fragestellungen ausgeleuchtet werden. Oftmals gibt der Betreuer auch das Thema vor bzw. schlägt dies dem Doktoranden vor. Nach „Durchlaufen“ der notwendigen Formalia beginnt die eigentliche Arbeit an der Dissertation. Üblich ist eine Promotionszeit von zwei bis drei oder fünf Jahren; wird die Dissertation angefertigt, während der Doktorand bereits berufstätig ist, kann dies auch wesentlich länger dauern, je nach beruflicher und ggf. auch familiärer Auslastung. Während der Arbeit an der Dissertation sollten auch juristische Fachveranstaltungen an der jeweiligen Universität besucht werden, damit der Betreffende sich stets über aktuelle Rechtsentwicklungen auf dem Laufenden hält. Denn in der mündlichen Prüfung soll auch der Nachweis erbracht werden, dass der Doktorand neben dem Spezialgebiet, das Gegenstand der Promotion ist, auch das erforderliche rechtswissenschaftliche Allgemeinwissen hat.
Die Zusammenarbeit mit einem Ghostwriter bzw. die Frage, ob die Dissertation durch diesen angefertigt werden soll, ist rasch beantwortet. Eine komplette Erstellung scheidet aus. Der Doktorand würde sich ansonsten strafbar machen.
Lediglich dann, wenn „Schreibblockaden“ bestehen, wenn der Verfasser der Dissertation argumentativ teilweise nicht dem wissenschaftlichen Standard gemäß vorgegangen ist, oder aber auch bei den leidigen „Formalia“ – auch für rechtswissenschaftliche Arbeiten gelten die Zitiervorschriften der Rechtswissenschaft -, die de Jurist übersehen hat, die dem Leser aber ohne weiteres bereits bei flüchtiger erstmaliger Lektüre auffallen, beim Ausmerzen umständlicher und vermeidbarer sprachlicher „Ausreißer“, bei der Formatierung oder auch bei Argumentationsfehlern kann der Ghostwriter helfen. Auch dann, wenn es um Ausführungen zu fremden Rechtsordnungen geht, kann der Ghostwriter behilflich sein und die betreffenden Passagen der Dissertation auf grobe Fehler hin kontrollieren. Erst recht ist die Inanspruchnahme eines Ghostwriters angebracht, wenn Ausländer in deutscher Sprache oder Deutsche in einer Fremdsprache, etwa auf Englisch, promovieren wollen. Denn bekanntlich ist es immer besser, einen Muttersprachler zu Rate zu ziehen, der in der Regel die „passenden“ Ausdrücke, vor allem die Begriffe der juristischen Fachterminologie kennt. Gerade das Deutsche ist für Ausländer wegen der Flexion sehr schwierig und oft werden die Endungen vertauscht oder falsche Endungen verwendet. Doktoranden sollten sich daher nicht scheuen, sich an juristische Ghostwriter zu wenden, die mit allen gängigen Rechtsgebieten vertraut sind und auch befähigt sind, sich in Spezialmaterien einzuarbeiten. Insgesamt gewinnt der Doktorand durch Ghostwriter ein größeres Maß an Sicherheit.
Für die Bewertung der Dissertation gibt es fünf Stufen:
- summa cum laude (mit höchstem Lob)
- magna cum laude (mit großem Lob)
- cum laude (mit Lob)
- rite (genügend)
- non rite (ungenügend)