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Die Bologna-Reform und was sie Studierenden brachte

Die Bologna-Reform hat das Studiensystem und den Alltag an deutschen Hochschulen gründlich verändert. Zu den größten Errungenschaften der Reform gehört die fast flächendeckende Abschaffung der Magister- und Diplomstudiengänge und die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Dadurch sind deutsche Studiengänge international vergleichbar geworden und die Absolventinnen sowie Absolventen genießen seither einen viel leichteren Zugang zu ausländischen Arbeitsmärkten. So positiv diese Errungenschaft auch ist, die Bologna-Reform hat dennoch nicht nur Gutes hervorgebracht. Als besonders negativ empfinden es Studentinnen und Studenten, dass die Stunden- und Studienpläne vorgegeben sind und sie ihre Semester deshalb nicht mehr selbst gestalten können. Dies ist aber nicht der einzige Grund, warum sich Studierende manchmal die alten Zeiten zurückwünschen und die ehemaligen Magister- und Diplomstudenten beneiden. Denn diese konnten im Verlauf ihres Studiums ihren eigenen Interessen nachgehen und ihren Stundenplan selbst aufstellen. Außerdem bestand für sie in den Seminaren und Vorlesungen nicht einmal eine Anwesenheitspflicht. Ganz anders verhält sich dies bei Bachelor- und Masterstudierenden. Sie können nicht selbst bestimmen, ob und wie regelmäßig sie ein Seminar besuchen, denn für sie besteht Anwesenheitspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, müssen Studierende mit empfindlichen Strafen rechnen. 

So funktioniert die Anwesenheitspflicht

Festgelegte Studien- sowie Stundenpläne und die Einführung der Anwesenheitspflicht haben dazu geführt, dass das Studium und der Alltag an deutschen Hochschulen einen verschulten Charakter angenommen haben. Nicht nur, dass sich Studierende die Lehrveranstaltungen nicht mehr selbst aussuchen dürfen, sie müssen diese auch fast lückenlos besuchen. Fast lückenlos? Ja, denn abhängig von den Bestimmungen des Fachbereichs und der Hochschule haben Studierende das Recht, zwei bis drei Mal unentschuldigt in einem Seminar zu fehlen. Alle Fehlzeiten, die darüber hinaus gehen, müssen Studierende erklären. Das bedeutet, sie brauchen ein Attest vom Arzt. Mitunter wird von ihnen sogar ein Attest vom Amtsarzt verlangt.

Doch wie stellen Lehrkräfte eigentlich fest, wer anwesend ist und wer nicht? Und was droht Studierenden, wenn sie häufiger als erlaubt fehlen? In den meisten Fällen lassen Lehrkräfte am Anfang des Seminars eine Liste herumgehen, auf der sich die Namen aller Teilnehmer befinden. Um ihre Anwesenheit nachzuweisen beziehungsweise zu bestätigen, müssen Studierende hinter ihrem Namen beim jeweiligen Veranstaltungsdatum unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Studierenden auf dieser Liste öfter als zulässig, müssen Studierende die Konsequenzen tragen. Um am Ende zu der Prüfung zugelassen zu werden, mit der ein Seminar abgeschlossen wird und als bestanden gilt, müssen Studierende einige Bedingungen erfüllen. Zu diesen gehört neben dem Halten von Vorträgen auch das Einhalten der Anwesenheitspflicht. Erfüllen Studierende diese Bedingungen nicht, können sie das Seminar nicht abschließen und müssen es wiederholen.

Wenn Sie also keine Extrarunde drehen wollen, ist es wichtig, dass Sie sich an die Anwesenheitspflicht halten. Falls Sie doch einmal mehr als erlaubt fehlen, suchen Sie am besten umgehend Ihren Arzt auf und lassen sich krankschreiben. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen Sie unbedingt das Gespräch mit dem Seminarbetreuer suchen und diesem ihre Situation erklären. In der Regel sind das nämlich auch nur Menschen, mit denen Sie sprechen und denen Sie die Gründe Ihres Fehlens darstellen können.

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