Chronische Erkrankung während des Studiums
Weil Sie an einer chronischen Krankheit leiden meinen Sie vielleicht, dass Sie nicht studieren können? Damit liegen Sie falsch. Denn es ist durch die Hochschulgesetze der einzelnen Länder festgelegt, dass Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Hier sind also rechtliche Voraussetzungen geschaffen worden, um eine Chancengleichheit zwischen Gesunden und Menschen mit Erkrankung im Studium zu gewährleisten.
Wie sieht das aber nun konkret aus? Statistisch gesehen zählen etwa acht Prozent aller Studierenden zu jener Gruppe von Menschen, die an einer psychischen Krankheit wie Depression oder an einer chronischen Krankheit wie MS, Diabetes oder Epilepsie leiden. Also beinahe jeder Zehnte, der mit Ihnen im Hörsaal sitzt.
Wenden Sie sich an die Beratungsstellen der Unis
Machen Sie sich also vorab keinen Kopf – eine chronische Krankheit zu haben und ein Studium zu absolvieren ist möglich, denn die einzelnen Hochschulen bieten Ihnen eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsangeboten an. Sie finden die Namen der zuständigen Personen oder des Referates und die Kontaktdaten in der Regel auf der Webseite der Hochschule.
Dort können Sie alle Informationen erhalten, die Sie für sich benötigen. Und seien Sie sicher, dass diese Gespräche streng vertraulich ablaufen. Denn für jeden Studenten ist der Studienbeginn mit vielen Neuerungen verbunden, für Menschen mit einer chronischen Erkrankung kann dieser neue Lebensabschnitt eine echte Herausforderung sein.
So wird man Ihnen etwa sagen, dass Sie bei Ihrer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einen Sonderantrag bzw. mehrere Sonderanträge stellen dürfen. Natürlich richten diese sich je nach Krankheit. Aber um nur ein Beispiel zu nennen: Beim sogenannten Antrag auf Nachteilsausgleich der Studienbewerber können Umstände geltend gemacht werden, die ihn oder sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Sie beantragen damit eine Verbesserung Ihrer Note.
BAföG oder Stipendien: Sie erhalten auch finanzielle Hilfe
Sollten sich während des Studiums oder später bei den Prüfungen krankheitsbedingt Nachteile für Sie ergeben, so können Abwandlungen der geforderten Leistungen beantragt werden. Sprich: die Sache wird Ihnen je nach persönlichen Bedürfnissen erleichtert. Beispielsweise kann dies eine Verlängerung des Abgabetermins bei Haus- oder Abschlussarbeiten sein. Oder, wenn dies für Sie einfacher ist, können Sie mündlich statt schriftlich eine Prüfung ablegen bzw. sich dafür in einem gesondertem Raum aufhalten.
Wichtig mag auch die Frage für Sie sein, ob Sie für Ihr Studium umziehen können… Denn Sie verlassen damit Ihr Netzwerk an Menschen, die Sie tagtäglich unterstützen. Zudem ist die finanzielle Seite natürlich ein Aspekt. Auch in diesen Punkten helfen Ihnen die Beratungsstellen weiter. Für Sie, für den oder die durch die Krankheit der Finanzierungs- und Organisationsaufwand höher ist als bei anderen, lohnt es sich womöglich BAföG zu beantragen. Die staatliche Finanzspritze deckt sicher nicht alle Kosten, vermag jedoch zumindest einen Teil des Lebensbedarfs zu decken. Auch hier gelten spezielle Regelungen bei schweren Erkrankungen. Zudem gibt es eine Reihe von Stiftungen, die Studierende mit „Handycap“ finanziell unterstützen. Chronische Krankheit und Studium schließen sich keinesfalls aus – loten Sie vielmehr alle Möglichkeiten und Chancen aus, die sich Ihnen bieten!