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Das juristische Gutachten schreiben lassen

Mit dem sogenannten Gutachtenstil steht und fällt quasi das Jurastudium – zumindest ist er ein sehr wichtiger Bestandteil.  

Vor allem in den ersten Semestern wird in den Anfängerhausarbeiten und in den Klausuren darauf geachtet, dass dieser für Juristen so typische Stil verstanden und verinnerlicht wurde. Es ist kein Geheimnis, dass diese juristische Grundtechnik gerade zu Beginn des Studiums erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Der Gutachtenstil wird als sehr fremd und formalistisch wahrgenommen. Aber ohne geht es nicht. Denn in der rechtlichen Fallbearbeitung muss das juristische Gutachten einem bestimmten Denkmuster folgen, das von einem logischen Schritt zum nächsten führt. Der Gutachtenstil gibt dieses Muster vor.

Genauer gesagt ist er nach einem drei- bzw. viergliedrigen System aufgebaut – es wird mit einer Frage begonnen, dann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. 

Das Muster: Obersatz, Subsumtion, Konklusion

Der Gutachtenstil fängt mit dem Obersatz an. Es folgt die Definition, die Subsumtion und die Konklusion. Zuweilen werden Obersatz und Definition zusammengefasst.

Was aber bedeuten nun diese einzelnen Punkte?

Die Anfangsfrage lautet: Wer will was von wem? Das ist zumindest die Faustregel im Zivilrecht. Der Obersatz übernimmt diese Frage. Er formuliert die Arbeitshypothese. Mit dieser ist das Prüfungsprogramm für die folgende gutachterliche Darstellung vorgegeben.

Anschließend werden die Tatbestandsvoraussetzungen geprüft. Sind diese bestimmt, geht es an die Definition der Voraussetzung. Mit der Subsumtion müssen die abstrakt beschriebenen Voraussetzungen aus dem Gesetz auf den jeweiligen Sachverhalt angewendet werden.

Zusammengefasst: Jede einzelne Voraussetzung wird benannt, dann definiert und schließlich der Sachverhalt unter die Definition subsumiert.

Das Ergebnis kommt im Gutachten immer nach der Subsumtion. Es ist die sogenannte Konklusion, mit der abschließend festgestellt wird, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht. Die Fragestellung aus dem Obersatz wird hier beantwortet.

Neben dem Gutachtenstil existieren bei juristischen Gutachten auch noch der Urteilsstil und der Feststellungsstil. Beim Urteilsstil steht das Ergebnis am Anfang. Die Begründung, die sich ihrerseits aus Definition und – zumindest rudimentärer – Subsumtion zusammensetzt. Beim Feststellungsstil wird einfach nur das Ergebnis festgestellt – ohne Definition oder Subsumtion. Mischformen dieser drei Stile kommen nicht vor.

Die Juristen-Sprache: Klare und knackige Sätze

Wichtig: Auf die sprachliche Gestaltung des juristischen Gutachtens sollten Sie besonderen Wert legen. Bemühen Sie sich um eine möglichst präzise und gleichzeitig sparsame Darstellung. Kurze, klare und knackige Sätze sind hier angesagt. Also: mehr Verben, weniger Adjektive, möglichst wenig Nebensätze. Es gibt dabei ein simples Prinzip: Der Hauptsatz hat die Hauptaussage, der Nebensatz die Nebenaussage. Verzichten Sie auch auf den übermäßigen Gebrauch von „dass“ und „denn“. Immer – ohne Ausnahme – gelten Wörter wie „ja“ und „gar“ als Stilfehler. Versuchen Sie auch nicht durch eine übermäßig geschraubte Ausdrucksweise – etwa durch den häufigen Gebrauch von Fremdwörtern – Eindruck zu machen. Fremdwörter haben überhaupt nichts hier zu suchen – ein Jurist bedient sich nur dann eines Fremdwortes, wenn er es als Fachausdruck verwendet. Oder wenn ein passendes deutsches Wort fehlt. Was unbedingt beim Gutachtenstil zu beachten ist: Dieselbe Sache muss durchgehend mit demselben Ausdruck bezeichnet werden. Diese Wiederholungen mögen ermüdend sein, sind jedoch formal korrekt.

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