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Hilfe für Härtefallanträge im Studium

Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan. Das gilt auch für das Studentenleben. Allerdings hat man im Leben manchmal auch mehr als eine Chance. Wenn es im Studium einmal nicht klappt, heißt die letzte Chance Härtefallantrag.

Härtefallanträge können aus verschiedenen Gründen gestellt werden. Zum einen, wenn Sie für einen bestimmten Studiengang nicht zugelassen worden sind. Zum anderen können Sie einen Härtefallantrag stellen, wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden oder die Regelstudienzeit überschritten haben. Da Härtefallanträge jedoch recht kompliziert sein können, erfahren Sie hier, was Sie unbedingt beachten sollten. 

Härtefallantrag im Zulassungsverfahren

Grundsätzlich halten Hochschulen in Deutschland zwei bis fünf Prozent ihrer Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte frei. Wenn Sie sich also um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und ablehnt worden sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dennoch zugelassen zu werden. Einen Härtefallantrag können Sie stellen, wenn Sie zum Beispiel unter einer sich verschlimmernden Krankheit leiden. Auch wenn Sie in Ihrer Berufswahl aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung beschränkt sind, Sie Ihren bisherigen Beruf oder Ihr bisheriges Studium aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen oder/ und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist, können Sie einen Härtefallantrag stellen.

Um zu ermitteln, ob die Ablehnung Ihres Zulassungsantrags eine „außergewöhnliche Härte“ darstellt, werden Ihre Lebensumstände systematisch erfasst. Neben einer persönlichen Darlegung Ihrer Situation können Sie zum Beispiel ärztliche Gutachten einreichen.

Härtefallantrag bei nicht bestandenen Prüfungen

In den Prüfungsordnungen der Hochschulen und Fachbereiche ist festgelegt, wie oft eine Prüfung wiederholt werden darf. Sind Sie jedoch häufiger als erlaubt durch eine Prüfung gefallen, können Sie einen Härtefallantrag stellen. Allerdings muss der gut begründet sein. Es reicht nicht aus, anzugeben, dass die betreffende Prüfung zu schwer war. Ebenso sinnlos ist es, nachträglich einen ärztlichen Attest einzureichen. Wenn Ihr Härtefallantrag durchgehen soll, müssen dafür Gründe geltend gemacht werden, für die Sie nachweislich nichts können. Solche Gründe sind zum Beispiel der Tod eines Familienangehörigen und extreme Prüfungsangst. Wichtig ist dabei, dass Sie sich, wenn Sie einen Härteantrag stellen wollen, über die spezifischen Regelungen erkundigen. Denn diese sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

Härtefallantrag beim Überschreiten der Regelstudienzeit

Jedes Studium muss irgendwann abgeschlossen werden. Weil das so ist, wird für jeden Studiengang eine Regelstudienzeit definiert. Diese ist in der Prüfungsordnung festgelegt. Seit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge ist es schwieriger geworden, die Regelstudienzeit zu überziehen. Jedoch gibt es Gründe, die angeführt werden können, um eine Verlängerung der Regelstudienzeit mit einem Härtefallantrag zu erwirken. Wichtig ist, dass Sie keine Zeit verlieren und Ihren Härtefallantrag zur Überziehung der Regelstudienzeit einreichen, sobald die Gründe dafür vorliegen. Als ein solcher Grund geltend gemacht werden kann unter anderem eine Krankheit, wobei entsprechende Nachweise wie ärztliche Atteste einzureichen sind. Auch wenn Sie im Mutterschutz sind, sich in Elternzeit befinden oder einen Angehörigen pflegen, können Sie einen Härtefallantrag zur Verlängerung der Studienzeit stellen. Die Grundlage dieser Regelung nennt sich Nachteilsausgleich. Mit diesem soll vermieden werden, dass Personen, die bestimmte soziale und persönliche Gründe anführen können, denen gegenüber benachteiligt werden, bei denen diese Gründe nicht vorliegen.

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