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Was tun, wenn die Masterarbeit als Plagiat eingestuft wurde?

Plagiate begehen, leicht gemacht

Das digitale Zeitalter ermöglicht es uns, einfach und unkompliziert auf verschiedene Wissens- und Informationsquellen zuzugreifen. Die Veröffentlichung von Theorien, Gedanken und Ideen im Internet ist jedoch auch problematisch. Denn mithilfe von „Copy und Paste“ können diese ganz leicht in anderen wissenschaftlichen Arbeiten verwendet werden. Diesen Raub geistigen Eigentums bezeichnet man als Plagiat und er ist strafbar. Geklaut wird allerdings nicht nur aus dem Internet. Auch aus literarischen und wissenschaftlichen Werken werden Ideen sowie Gedanken entnommen und in wissenschaftlichen Arbeiten verwendet, ohne anzugeben, von wem und woher diese stammen. Neben dieser absichtlichen Form der Urheberrechtsverletzung kommt es auch immer wieder zu einem unabsichtlichen Diebstahl fremder Gedanken. Leider jedoch kennt das Strafrecht da keine Unterschiede. Steht der Plagiatsvorwurf im Raum und wird bestätigt, ist es nicht relevant, ob ein Plagiat bewusst oder unbewusst begangen wurde.

Besonders im akademischen und wissenschaftlichen Bereich hat das Thema Plagiat an Bedeutung gewonnen. Da neben strafrechtlichen Konsequenzen eine schlechte Note, der Ausschluss aus dem Studium und die Aberkennung von akademischen Titeln drohen, ist es klüger, auf Plagiate zu verzichten. Dementsprechend müssen auch unbeabsichtigte Plagiate verhindert werden. Um dies zu können, braucht es fundierte Kenntnisse der deutschen und amerikanischen Zitierweise. Darüber hinaus sollten Sie all Ihre wissenschaftlichen Werke abschließend kontrollieren und zusätzlich von einer sogenannten Plagiatserkennungssoftware überprüft lassen.

Was tun, wenn die Masterarbeit als Plagiat eingestuft wurde?

Die Masterarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Masterabschlusses. Wird der Plagiatsvorwurf erhoben, kann dies das Aus für den akademischen Abschluss bedeuten. In einer Zeit jedoch in der das Thema Plagiat heftig diskutiert wird, herrscht eine deutlich spürbare Anspannung und Überempfindlichkeit. Denn da die Anzahl der Plagiate zweifellos zugenommen hat, stehen Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen zunehmend unter Druck. Die Folge davon kann sein, dass Masterarbeiten als Plagiate eingestuft werden, obwohl sie keine sind.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Prüfer oder Ihre Prüferin Ihre Masterarbeit zu Unrecht als Plagiat eingestuft hat, sollten Sie sich unbedingt zur Wehr setzen. Dies können Sie am besten, wenn Sie sich den Beistand einer Anwältin oder eines Anwalts suchen und ein Anhörungsverfahren in die Wege leiten. In diesem tragen Sie die Argumente dafür vor, warum Ihrer Meinung nach der Plagiatsvorwurf unbegründet ist. In einem solchen Verfahren wird es Ihnen zum Beispiel helfen, wenn Sie beweisen können, dass Ihr Prüfer oder Ihre Prüferin mit unnötiger Strenge gegen Sie vorgegangen ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn von Ihnen verlangt worden sein sollte, selbst Basiswissen mit entsprechenden Quellennachweisen zu belegen. Argumentieren können Sie in einem solchen Fall, dass es Wissen gibt, das jedem bekannt ist. Dementsprechend ist es nicht zulässig, solche Stellen als ein Plagiat einzustufen, wenn ihnen keine Quellen zugewiesen sind (siehe auch: Sekundärliteratur für die Masterarbeit richtig auswerten).

Auch gute Chancen haben Sie, wenn Sie im Anhörungsverfahren nachweisen können, dass der Plagiatsvorwurf nur im Raum steht, weil Sie an einzelnen Stellen nicht oder nicht korrekt zitiert haben. Mit diesem Argument werden Sie jedoch nur Erfolg haben, wenn es sich tatsächlich nur um wenige Stellen handelt. Zitieren Sie in Ihrer Masterarbeit jedoch an mehreren Stellen falsch, stehen Ihre Chancen schlecht (siehe auch: Plagiate selbst online prüfen).

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