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Studieren mit einer Behinderung

Auch Menschen mit Beeinträchtigung sollen die Möglichkeit haben, zu studieren. Laut statischen Erhebungen leben ungefähr zwischen acht und elf Prozent der Studierenden mit einer oder mehreren Beeinträchtigungen. Als Beeinträchtigungen gelten zum Beispiel psychische Erkrankungen, chronische somatische Krankheiten, Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit und Mobilitätsbeeinträchtigungen. Ganz gleich, in welcher Form Studierende beeinträchtigt sind, die  Betroffenen stehen vor großen organisatorischen Herausforderungen. Sie damit allein zu lassen, kommt nicht infrage, da dies Diskriminierung wäre und jeder ein Recht darauf hat, zu studieren. Dementsprechend müssen die Voraussetzungen und Bedingungen des Studiums und der Hochschulen an die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung angepasst werden. Das haben in den letzten Jahren auch die deutschen Hochschulen verstanden und schenken seither dem Thema besondere Aufmerksamkeit. Wie sie das tun und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie von dem Thema betroffen sind, das erfahren Sie hier. 

Maßnahmen für einen barrierefreien Studienalltag

Die Angebote für Studierende mit Beeinträchtigung gestaltet jede Hochschule selbst. Orientieren müssen sich die Hochschulen dabei am § 2 des Hochschulrahmengesetzes. Dieser besagt, dass Hochschulen sicherstellen müssen, dass Studierende mit Beeinträchtigung die Angebote der Hochschulen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass es in der Verantwortung der Hochschulen liegt, dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Beeinträchtigung sich weitestgehend selbstständig im Hochschulalltag zurechtfinden können. Um dies zu ermöglichen, wurden in den letzten Jahren die Lehr- und Studienbedingungen kritisch überprüft. Besonders der barrierefreie Zugang zu den einzelnen Veranstaltungsräumen stand dabei auf der Agenda. Des Weiteren wurden die Zulassungsbedingungen und die Prüfungsbedingungen angepasst und der Nachteilsausgleich bei Prüfungen eingeführt.

Angebote und Unterstützung für Studierende mit Beeinträchtigung

Die Unterstützung, die Studierende mit Beeinträchtigung an ihrer Hochschule erfahren, richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Außerdem beziehen sich diese Angebote nicht nur auf den universitären, sondern auch auf den privaten Bereich.

Mittlerweile bietet jede deutsche Hochschule Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung an. Die Angebote können jedoch recht unterschiedlich ausfallen. Um sich über diese zu informieren, ist es hilfreich, sich beraten zu lassen. Zu diesem Zweck finden sich an deutschen Hochschulen Beratungsstellen und Beratungsangebote. Diese arbeiten diskret und informieren Studierende mit Beeinträchtigung unter anderem über Unterstützungsangebote und das Themen Studienfinanzierung. Außerdem können die Beratungsstellen zu jedem Zeitpunkt des Studiums aufgesucht werden und nehmen sich auch anderen Sorgen an.

Eine dieser Sorgen betrifft die Frage des Wohnens. Denn für Studierende mit Beeinträchtigung ist es nicht so leicht, passenden Wohnraum zu finden. Die Studierendenwerke der Hochschulen jedoch helfen Studierenden dabei, ein geeignetes Zimmer oder eine geeignete Wohnung zu finden.  In der Regel betreiben die Studentenwerke nämlich eine Vielzahl von Wohnheimen für Studierende, in denen auch behindertengerechte und behindertenfreundliche Wohnräume zu finden sind.

Unterstützung erfahren Studierende mit Beeinträchtigung an ihren Hochschulen auch, wenn sie eine Studienassistenz benötigen. Diese hilft ihnen unter anderem dabei, Mitschriften anzufertigen, Texte vorzulesen und in der Bibliothek nach Literatur zu recherchieren. In welchem Umfang eine Studienassistenz bewilligt wird, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Darüber hinaus können sich Studierende mit Beeinträchtigung bei den entsprechenden Beratungsstellen darüber erkundigen, ob ein Studium mit Erwerbsminderungsrente für sie möglich ist.

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